Frühgeburten stärker berücksichtigt
Wenn ein Baby mindestens 6 Wochen vor dem eigentlichen Entbindungstermin zur Welt kommt, sollen Eltern künftig laut des Gesetzentwurfes auch einen Monat länger Anspruch auf Elterngeld haben. Eltern von Frühchen sollen dadurch „mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes“ besser auffangen können.
Neues Zugeständnis für arbeitende Eltern in Teilzeit
Bisher galt, dass Mütter und Väter maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, solange sie das Elterngeld beziehen. Hier möchte Familienministerin Giffey den in Teilzeit arbeitenden Eltern ein Zugeständnis machen und die erlaubte Stundenzahl pro Woche auf 32 erhöhen. So ermögliche man Eltern beispielsweise eine 4-Tage-Woche im Job, ohne dass sie den Anspruch auf die staatliche Unterstützung dabei verlieren.
Topverdiener sollen leer ausgehen
Franziska Giffey möchte außerdem durchsetzen, dass künftig Topverdiener nicht mehr vom Elterngeld profitieren sollen. Bisher hatten Paare mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 500.000 Euro keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung, in Zukunft soll die Grenze bei 300.000 Euro liegen. „Bei einem derart hohen Einkommen ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
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